Eberswalde, den 7.3.2026 siehe 1. Mitgliederversammlung

Die Arbeit des Vereins Wilde Birkenkinder Finow e.V. ist geprägt durch einen bewussten und achtsamen Umgang mit der reichen Natur unserer Umgebung. Außerdem stehen wir für Gleichberechtigung, Toleranz, Vielfalt, Authentizität, Autonomie, Selbstverantwortung und Solidarität. Wir streben ein liebevolles Miteinander an, das den Raum schafft, Vorurteile zu hinterfragen und selbstverantwortlich denken und handeln zu lernen. Wir kreieren gemeinsam einen Raum, in dem „Lernen“ eine Lebenshaltung ist, in dem Zwang und Bevormundung unnötig sind, ein Übungsfeld, in dem enkeltaugliches, naturverbundenes Leben möglich wird. Hierbei wenden wir auch die Wildnispädagogik, unter anderem das von Jon Young entwickelte Konzept der 8 Schilde an. Es ist ein lebendiges und beständig wachsendes Modell des Lebens, dass sowohl die Orientierung als auch beweglichen und kreativen Umgang mit den einzelnen Bestandteilen ermöglicht.
Der Verein Wilde Birkenkinder Finow e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, (§ 52 AO). Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) von Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 7 AO) des Natur- und Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO)
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführungvon Umweltbildungsprojekten, mit dem Schwerpunkt Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Die Bildungsprojekte (Veranstaltungen, Seminare, Tagungen) zielen darauf ab, durch wildnispädagogische Angebote Naturerfahrung zu sammeln und zu stärken und dadurch ein Naturverständnis zu fördern. Außerdem sind die Teilnehmenden draußen sportlich aktiv und ernähren sich ökologisch und gesund. Durch verschiedene Angebote zu den Sinnen wird die Wahrnehmung geschärft (z.B. das Hören bei Vogelseminaren, riechen bei Kräuterwanderungen) und Achtsamkeit geübt. Die Durchführung von Erzählabenden und Festen im Jahreskreiszyklus fördert einen interkulturellen Austausch.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke und Aufgaben kann der Verein Rücklagen bilden. Die Tätigkeit in Vereinsämtern erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. Entstehende Auslagen und Kosten, insbesondere Reisekosten, Porto und Kommunikationskosten werden ersetzt. Die Mitgliederversammlung kann eine Vergütung, die der Art und dem Umfang der Tätigkeit angemessen ist, beschließen.